Therapie von Familien in Krisensituationen
Abwendung von Gewalt in der Familie
Abwendung von dauerhafter Fremdunterbringung
Adäquate Ablösung und Begleitung, wenn eine Fremdunterbringung nicht abwendbar ist
Intensive Unterstützung, um die Dauer einer eventuellen Fremdunterbringung so weit wie möglich zu reduzieren
Vorbereitung und Begleitung von Rückführungen in die Familie
Zu den erwähnten Schwerpunkten sollen die Familien unterstützt werden, eigene Wege zur Lösung von Problemen zu finden. Hier können sie die Erfahrung machen, dass sie durch aktives Handeln zur Verbesserung der familiären Situation beitragen können.
Beide Therapeut_innen arbeiten in einer gleichwertigen Position mit der Familie, d.h. keine teilnehmende Beobachtung. Das Therapeut_innen Team arbeitet auf der theoretischen Basis des "Reflecting Team" und bietet Hilfe bei der Suche nach Lösungen.
Die Lösungsmöglichkeiten orientieren sich sowohl an den Entwicklungspotentialen der einzelnen Familienmitglieder als auch an den Ressourcen der Familie als ganzes System.
Der Antrag auf Aufsuchende Familientherapie ist beim Jugendamt zu stellen. Eine Bewilligung erfolgt in der Regel zunächst für sechs Monate, eine Verlängerung individuell beantragt werden.
Die konkreten Arbeitschwerpunkte werden in Form eines Hilfeplans in gemeinsamer Absprache von Familie, Therapeut_in und Mitarbeiter_in des zuständigen Jugendamtes festgelegt.
- Qualifikation der TherapeutInnen
Die FamilientherapeutInnen sind Dipl. PsychologInnen oder Dipl. SozialpädagogInnen mit einer abgeschlossenen Weiterbildung in systemisch-integrativer Familientherapie.