Wer wir sind

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    Stationäre Hilfen


    nach § 34, 35a SGBVIII

     

    Hinter dem Namen Phönix steht eine Krisenwohngruppe mit intensiver Elternaktivierung für Kinder von 0-6 Jahren mit familientherapeutischer Kurzzeitintervention als optionale Sonderleistung.

     

    Die Einrichtung Phoenix bietet:

    • Schutz- und Lebensraum für 10 Kinder
    • Rund-um-die-Uhr-Betreuung und Förderung durch 13 Erzieher-, Sozial- und HeilpädagogInnen
    • intensive Elternarbeit und Elternaktivierung
    • Unterbringung für kurz- bis mittelfristigen Zeitraum (max. 12 Monate)

     

    Zielgruppe

    • Säuglinge und jüngere Kinder bis 6 Jahre
    • Familien, die sich in akuten Krisen befinden, so dass das Kindeswohl gefährdet ist und ambulante Maßnahmen nicht ausreichen
    • Familie sieht Perspektive des Kindes in der Familie und ist bereit sich am Hilfeprozess zu beteiligen

    Grundleistungen

    • Sicherung des Kindeswohls, Stabilisierung und Schutz der Kinder bei Bedarf durch drei Fachkräfte im Dienst
    • Förderung der individuellen und altersgerechten Entwicklung der Kinder 
    • Erhalt der Bindung und Förderung des Kontaktes zur Herkunftsfamilie im Rahmen der Einrichtung
    • Gewährleistung des regelmäßigen Kita-Besuches 
    • Intensive Elternaktivierung und Coaching , d.h. 3 Std./Woche individuelle Arbeit mit Kind/Familie + 2 Std./Woche Elternarbeit bei Bedarf aufsuchend  
    • Besuchskontakte der Eltern in der Einrichtung bis zu 8 Std. täglich möglich
    • Abklärung und Mobilisierung familiärer Ressourcen
    • Treffen von klaren zielorientierten Vereinbarungen zur Bewältigung der krisenhaften Situation
    • Verdeutlichen und Durchsetzen von Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Vereinbarungen
    • Unterstützung der Eltern bei der Übernahme von Erziehungsverantwortung
    • Vorbereitung/Begleitung der Rückführung der Kinder

     

    Familientherapeutische Kurzintervention als Sonderleistung

    Umfang 8-12 Sitzungen (á 1,5 Std.)
    Einzel- o. Co-Therapie 
    i.d.R. aufsuchend, bei Bedarf in der Geschäftsstelle des Trägers
    Gesamtzeitraum 2-3 Monate


    nach § 34 SGBVIII

     

    Die Übergangswohngruppe ist ein befristetes stationäres Angebot für Kinder von 0-6 Jahren. Im Rahmen der Hilfe arbeiten wir mittels systemischer Ressourcenerschließung und –mobilisierung gemeinsam mit den Sorgeberechtigten und deren sozialem Netzwerk an der Klärung der Perspektive für das jeweilige Kind, so dass im Ergebnis Familie und ASD über eine fundierte Entscheidungsgrundlage verfügen.

    Die Einrichtung ist aufgrund dessen nicht geeignet für Kinder, die einen längerfristigen Lebensort außerhalb des familiären Kontextes benötigen.

     

    Die Einrichtung Jacob bietet:

    • Schutz- und Lebensraum für 7 Kinder
    • Rund-um-die-Uhr-Betreuung und Förderung der altersgerechten Entwicklung durch 10 Erzieher-, SozialpädagogInnen
    • Erschließung und Mobilisierung der Ressourcen des Familiensystems
    • Erarbeitung klarer Kriterien, die eine Entscheidung bzgl. der Perspektive des Kindes/der Kinder belegen
    • Unterbringung für kurzfristigen Zeitraum (max. 6 Monate)

     

    Zielgruppe

    • Säuglinge und jüngere Kinder bis 6 Jahre (in Ausnahmefällen Aufnahme älterer Geschwisterkinder), deren Perspektive aufgrund der kindeswohlgefährdenden Situation im Elternhaus noch nicht geklärt ist
    • Familien, die sich in akuten Krisen befinden, so dass das Kindeswohl gefährdet ist und ambulante Maßnahmen nicht ausreichen

     

     

    Grundleistungen

    • Sicherung des Kindeswohls, Stabilisierung und Schutz der Kinder bei Bedarf durch zwei Fachkräfte im Dienst
    • Abklärung des Entwicklungsstandes und Förderung der individuellen und altersgerechten Entwicklung der Kinder 
    • Gewährleistung des regelmäßigen Kita-Besuches 
    • Erhalt der Bindung und Förderung des Kontaktes zur Herkunftsfamilie im Rahmen der Einrichtung
    • Besuchskontakte der Eltern in der Einrichtung bis zu 8 Std. täglich möglich
    • Alltagsbeteiligung und Unterstützung der Eltern bei der Übernahme von Erziehungsverantwortung
    • Intensive Elternaktivierung und Coaching , d.h. 3 Std./Woche individuelle Arbeit mit Kind/Familie + 2x 1,5 Std./Woche systemische Eltern- und Netzwerkarbeit, Ressourcenklärung und -erschließung (bei Bedarf aufsuchend)  
    • Transparenz der Zusammenarbeit, Überprüfung der Hilfeplanziele und der Bedingungen, die für die Erreichung der Ziele notwendig sind und Klärung des aktuellen Unterstützungsbedarfes von Sorgeberechtigten und Kindern im Rahmen von Hilfeplangesprächen (Turnus 4-6 Wochen)
    • Vorbereitung/Begleitung der Kinder in Bezug auf die Rückführung ins Elternhaus oder den Wechsels an einen anderen Lebensort

     

     Rechtliche Grundlagen: §§ 34, 35a, 41  SGB VIII

     

    Die Heilpädagogische Wohngruppe "Walter" ist eine Einrichtung zur mittel- bis langfristigen Betreuung von  Kindern, die aufgrund von entwicklungsgefährdenden Situationen nicht in ihrer Herkunftsfamilie verbleiben können.

     

    Die WG Walter bietet

     

    Lebens- und Entwicklungsraum für 8 Kinder/Jugendliche in einem Einfamilienhaus mit Garten

    Rund-um-die-Uhr-Betreuung und ganzheitliche Förderung durch 8 Erzieher, Heil- und Sozialpädagog*nnen

    Integration von 4 Kindern mit Entwicklungsbesonderheiten und spezifischen heilpädgogischen Bedarfen

    ressourcenorientierte Elternarbeit und Beteiligung der Eltern im Alltag der Kinder

     

    Zielgruppe

     

    Kinder/Jugendliche von 3 bis 18 Jahre (ggf. älter),  die einen vorübergehenden oder dauerhaften stabilen Lebensort außerhalb ihrer Herkunftsfamilie benötigen

    ein Platz für Verselbständigung über das 18. Lebensjahr hinaus ist möglich

    Aufgenommen werden Kinder:

    • mit einer Lernbehinderung oder leichten geistigen u./o. körperlichen Behinderungen

    -              Störungen und/oder Entwicklungsrückständen im kognitiven, sprachlichen und motorischen Bereich,

    -              Teilleistungsstörungen 

    -              Aufmerksamkeits-/Wahrnehmungs-/Konzentrationsstörungen

    -              Lern-, Leistungsstörungen

    • mit einer seelischen Behinderung z.B.

    -              Bindungsstörungen

    -              Störungen im emotionalen u./o. sozialen Bereich

    -              depressiven Symptomen

    -              traumatisierte Kinder mit Gewalt- oder Missbrauchs-/Vernachlässigungserfahrungen

    Nicht aufgenommen werden schwer geistig- oder körperbehinderte Kinder.

     

    Grundleistungen

     

    Sicherung des Kindeswohls und Krisenintervention durch zwei Fachkräfte im Dienst

    Förderung der individuellen altersgerechten Entwicklung der Kinder

    Gewährleistung des regelmäßigen Kita-/Schulbesuches sowie individuelle schulische Förderung

    Abklärung des Entwicklungsstandes und Förderbedarfes des Kindes in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Institutionen (Kita, Schule, Kinderartzt, SPZ, Kinder- u. Jugendpsychiatrie etc.)

    heilpädagogische Förderangebote 2 x 1 Std. /Woche ein durch die Heilpädgoginnen bei Kindern nach § 35a

    Förderung der Kontakte zur Herkunftsfamilie so umfang reich wie möglich, um ggf. die Rückführung ins Elternhaus zu ermöglichen

    Durchfühung freizeitpädagogischer Angebote

     

     

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